Reform der freiwilligen Einlagensicherung des Bundesverband deutscher Banken zum 01.10.2017
Die Delegiertenversammlung des Bankenverbandes hat am 05.04.2017 dem Vorschlag des Vorstandes zur Reform der freiwilligen Einlagensicherung zugestimmt.
Die für unsere Kunden relevanten Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
* Gebietskörperschaften unterliegen ab dem 01.10.2017 nicht mehr dem Schutz der freiwilligen Einlagensicherung, da diese nach Aussage des Bankenverbandes als professionelle Marktteilnehmer die Risiken in der Regel selbst einschätzen können. Für Anlagen die vor dem 01.10.2017 getätigt wurden gilt Bestandsschutz.
* Für alle anderen Anleger sind Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen ab dem 01.10.2017 nicht mehr gesichert. Ausgenommen sind hier Privatpersonen und Stiftungen. Für Anlagen die vor dem 01.10.2017 getätigt wurden gilt Bestandsschutz.
* Ab dem 01.01.2020 werden Anlagen mit einer längeren Laufzeit als 18 Monate nicht mehr geschützt. Ausgenommen sind hier Privatpersonen und Stiftungen. Für Anlagen die vor dem 01.01.2020 getätigt wurden gilt Bestandsschutz.
Sollten Sie Informationen benötigen, ob Ihre Institution ab dem 01.10.2017 weiter durch die freiwillige Einlagensicherung geschützt ist, können Sie unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Kontakt zum Bankenverband aufnehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.einlagensicherungsfonds.de
Wir vermitteln auch Anlagen an Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Diese stehen unter dem Schutz der Institutssicherung des Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) bzw. des Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V. (BVR). Des Weiteren vermitteln wir Anlagen an Banken des Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB), welche durch deren freiwillige Einlagensicherung geschützt sind.